Donnerstag, 2. August 2012

...

Moin Moin!

Positive Nachrichten...
Letzten Dienstag war ich bei der Agentur für Arbeit...
Eigentlich hatte ich ja geplant erstmal eine Reha zu machen...
Jedoch sagte mir der Typ vom Amt das laut Aktenlage derzeit keine medizinische Reha notwendig wäre. Ich sah das natürlich anders und habe auch erwähnt, dass es mir derzeit wieder schlechter geht.
Habe halt gesagt, dass ich Angst habe mir die Chance in Husum kaputt zu machen, da ich noch nicht wirklich so weit bin.

Da ich mittlerweile schon 25 bin, meinte er ich solle das nun aufjedenfall probieren,... wenn es aus gesundheitlichen Gründen doch nicht geht wäre das nicht schlimm.. aber ich mache mir nichts kaputt und ich soll halt das Beste draus machen, da mir die Zeit langsam davon läuft...
Habe dann "okay" gesagt und er hat in Husum im Berufsbildungswerk angerufen und mich angemeldet :)

Ich brauchte nichts weiter machen.. außer Papiere ausfüllen die ich zugeschickt bekommen habe...
Die Nachricht hat mich gefreut und gleichzeitig extrem traurig gemacht. Bin erstmal quer durch meine Heimat gelatscht um darauf klar zu kommen.
Auch meiner besten Freundin musste ich leider Bescheid sagen, wann es los geht. Sie war weniger begeistert davon was ich verdammt gut nachvollziehen kann... auch wenn sie es mir nicht glaubt. Nachmittags war sie bei mir und hat kaum was gesagt :(

Nun,...
mittlerweile ist Donnerstag und in zwei Tagen geht's los...
Diese Woche habe ich noch einiges erledigt. Habe fast mein ganzes Geld ausgegeben für Zugtickets, Tabakvorrat und Klamotten.

Am Dienstag habe ich die ganzen Unterlagen bekommen von dem Berufsbildungswerk. Wahnsinn was für Verhaltensregeln.... Ich mein, so schlimm auch nicht... aber wenn man 6 Jahre sozusagen fast vogelfrei war dann ist das schon echt extrem... Ich kann die ja mal schreiben:

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Verhaltensregeln

Wochenverlauf:

(1) Um 7:15 Uhr beginnt der Arbeitstag mit einem gemeinsamen Frühstück im Speisesaal. Änderungen sind möglich. Sie werden mit Ihnen aber immer abgesprochen.

(2) Von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr ist es den Teilnehmern nicht gestattet, sich im Internatsbereich aufzuhalten. Ausnahmen gelten für erkrankte Personen und für diejenigen, die eine schriftliche Betretungsgenehmigung erhalten haben.

(3) Die Teilnahme am Sozialtraining, Montag, Mittwoch und Donnerstag von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr ist verpflichtend.

(4) Von Montag bis Donnerstag und am Sonntag müssen alle Teilnehmer ab 22 Uhr auf ihren Zimmer sein. Änderungen werden abgesprochen.

(5) Die Nachtruhe ist von 22:00 - 6:00 Uhr. Während dieser Zeit ist auf dem Gelände jeder Lärm zu vermeiden.

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Am Wochenende:

(1) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich bis Mittwoch in die jeweilige Wochenend-Meldeliste des Wohnbereichs einzutragen.

(2) Teilnehmer, die nach dem Wochenende wieder anreisen,melden sich über eine Meldeliste zurück.

(3) Gemäß den Jugendschutzbestimmungen gelten folgende Zeiten:
- unter 16 Jahren müssen Sie bis 22 Uhr im Wohnbereich sein
- über 16 Jahren müssen Sie bis 0 Uhr im Wohnbereich sein

Wochenend-Besuchszeiten auf anderen Etagen müssen mit Betreuern abgesprochen werden. Grundsätzlich gilt die 22 Uhr-Reglung.

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Freizeit

(1) Die Freizeit ausserhalb von Arbeit, Berufsschule, Sozialtraining und Therapie dient der Entspannung und Erholung. Diese Freizeit soll den Teilnehmern Gelegenheit bieten, sich nach ihren Persönlichen Interessen und Bedürfnissen zu beschäftigen. Die Teilnahme an einer gemeinsamen, internen Freizeitaktivität in der Woche ist verbindlich.

(2) Es stehen in der Einrichtung das Freizeithaus, das Therapie- und Sportzentrum, die Außensportanlage sowie die Wohnbereiche zur Verfügung. Gerne dürfen Sie auch Freizeitangebote innerhalb der Region nutzen z.B. in einem der vielen örtlichen Vereine.

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Heimreisewochenenden und Ferien

(1) In den Ferien müssen alle Teilnehmer nach Hause fahren. Falls Sie keine Möglichkeit haben, nachhause zu fahren, sprechen sie uns bitte an.

(2) Es gibt empfohlene Heimreisewochenenden, an denen Sie ebenfalls nachhause fahren sollten.

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Regeln im Krankheitsfall:

(1) Alle Rehabilitanden, die krank sind bzw. sich krank fühlen, haben sich vor Arbeitsbeginn bei ihren Anleitern im Speisesaal zu melden.

(2) Vor jedem externen Arztbesuch steht der Gang zum Ärztlichen Dienst!

Der Ärztliche Dienst berät, behandelt gegebenfalls kleinere Erkrankungen und nimmt den weiterhin geplanten Arztgang in seine Kartei auf.

(3) Bettlägerige Kranke unterliegen während der betreuerfreien Zeit im Internat dem Pflegedienst.

(4) Heimfahrten von bettlägerig Kranken können nur nach Rücksprache von Ärztlichen Dienst/Pflegedienst/ Bildungsbegleiter und Internat angetreten werden.

(5) Über den weiteren Verbleib nicht bettlägerig Kranker entscheidet der Ärztliche Dienst.

(6) Regelmäßig wiederkehrende Arztbesuche, alle "inakuten" medizinischen Notwendigkeiten haben außerhalb der Arbeitszeit stattzufinden.

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Umgang mit Alkohol und Drogen; Rauchen:

(1) Der Besitz, die Einnahme oder die Weitergabe von Drogen sind verboten. Teilnehmer die Drogen konsumieren oder damit handeln, werden den Maßnahmeträgern gemeldet.

(2) Rehabilitanden, die Drogen oder verstärkt Alkohol konsumieren, müssen im Rahmen des Berufsbildungswerkes -Suchtkonzepts an einem Programm zur Erreichung von Drogenfreiheit mitarbeiten. Bei mangelnder Mitwirkung droht eine sofortige Entlassung aus der Maßnahme.

(3) Rauchen ist an ausgewiesenen Plätzen, außerhalb der Gebäude gestattet.

(4) Personen unter 18 Jahren ist das Rauchen gemäß Jugendschutzgesetz verboten.

(5) Auf dem Gelände und in den Gebäuden besteht für die Teilnehmer striktes Alkoholverbot.

(6) Dennoch vorhandener Alkohol wird von den Mitarbeitern eingezogen und in Anwesenheit des Teilnehmers entsorgt.

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Handynutzung und Medien:

(1) Handys, Mp3 Player u.ä. dürfen nur in den Pausen genutzt werden.

(2) Es darf niemand durch die Nutzung von Handys, Mp3-Player beeinträchtigt werden. Das Filmen und Fotografieren ist nur im gegenseitigen Einvernehmen erlaubt. Die Lautstärke wird angemessen eingestellt.

(3) Es dürfen nur legale Medien wie Filme, Fotos, Poster, Druckerzeugnisse, Musik, Texte, Datenträger, Programme und DAteien benutzt werden.

(4) Illegale Medien oder Medienträger werden von uns eingezogen.

(5) Spiele und DVDs, die ab 18 Jahre freigegeben sind, dürfen nicht genutzt werden.

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Waffen:

(1) Das Mitbringen und Aufbewahren von Waffen, Munition, Messern und auch Feuerwerkskörpern aller Art ist in allen Bereichen untersagt. Dieses gilt auch für Baseballschläger, Ketten und ähnliches. Alle aufgefundenen Waffen, Munition oder Feuerwerkskörper werden eingezogen und auf Kosten des Teilnehmers sachgerecht entsorgt.

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Allgemeine Sauberkeit und Ordnung

Jeder ist verpflichtet die Räume in Diagnostikzentrum, Internat und Speisesaal sauber und ordentlich zu halten.

Durch Teilnehmer verursachte Schäden im Internat oder in der Werkstatt müssen von diesen selbst getragen werden. Ein Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung vor Maßnahmebeginn kann von Vorteil sein.

(1) Die Arbeitskleidung bleibt im Werkstattbereich. Das Betreten des Internats in Arbeitskleidung ist verboten. Kopfbedeckungen werden während des Essens abgenommen.

(2) Wöchentlich muss das Zimmer durch die Teilnehmer grundgereinigt werden. Teilnehmer, denen es aus behinderungsbedingten Gründen nicht möglich ist, ihr Zimmer selbstständig zu reinigen, erhalten Unterstützung.

(3) Ein Putzplan regelt die Reinigung der Gemeinschaftsräume im Internat. Jeder Teilnehmer muss sich beteiligen.

(4) Die Entsorgung des Mülls aus den Zimmern ist von den Teilnehmern selbst durchzuführen. Wir erwarten, dass der Müll getrennt wird.

(5) Verderbliche Lebensmittel sind in den jeweiligen Etagenküchen im Kühlschrank zu lagern.

(6) Das Abstellen und Reinigen von Geschirr in den Waschräumen ist untersagt.

(7) Das Herunterwerfen von Gegenständen vom Balkon ist untersagt.

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Nutzung elektrischer Geräte im Wohnbereich

(1) Es steht ihnen gemeinschaftlich ein Fernseher und DVD-Player zur Verfügung.

(2) Eigene elektrische Geräte wie Fernseher, DVD Player, Spielekonsolen, Computer etc. können nach Absprache nach dem ersten Vierteljahr aufgestellt werden. Vorher sind keine Endgeräte erlaubt.

(3) Alle Geräte sind so zu benutzen, dass Sie andere nicht stören.

(4) Fernsehgeräte und Radios sind gegenüber der Gebühreneinzugszentrale anmeldepflichtig. Sie können bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen über die GEZ eine Gebührenbefreiung erwirken.

(5) Alle Geräte dürfen nur auf Zimmerlautstärke betrieben werden. Bei wiederholtem Verstoß werden die Geräte auf Zeit oder ganz bis zum Ende der Maßnahme aus dem Zimmer entfernt.

(6) Der Sicherheitszustand aller mitgebrachten Geräte muss zwingend den Bestimmungen der BGV A3 § 4 entsprechen. Hier berät Sie unser Sicherheitsbeauftragter.

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Schlüssel

(1) Jeder ist für die ihm ausgehändigten Schlüssel (Zimmer, Schrank, Spind) verantwortlich. Verlorene Schlüssel müssen ersetzt werden.

(2) Wertgegenstände sind in den Safe im Kleiderschrank einzuschließen.

(3) Das eigene Zimmer wird beim Verlassen und über Nacht abgeschlossen. Das Berufsbildungswerk übernimmt keine Haftung für ihre Privatgegenstände.

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Besuchsregelungen

(1) Eltern, Angehörige, Freunde und Bekannte der Teilnehmer sind herzlich willkommen. Besucher, auch Bewohner aus anderen Wohnetagen/Internaten, melden sich beim Betreuer der jeweiligen Etage an/ab.

(2) Die Bewohner von Zweibettzimmern einigen sich über ihre Besucher. Besucher sind verpflichtet, sich in allen Bereichen der Einrichtung kollegial und angemessen zu verhalten.

(3) Besuche sind zu folgenden Zeiten möglich:
Montag - Freitag von 17:00 - 22:00 Uhr
Samsag - Sonntag von 13:00 - 22:00 Uhr

(4) Externe Besucher müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Dieses gilt jedoch nicht für Familienangehörige.

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Krass, ne? :D

Gestern habe ich in Husum angerufen, da ich noch ein paar Fragen hatte. Werde ja wieder sehr lange Zugfahren. 8-9 Stunden werde ich unterwegs sein! So habe ich gefragt, ob es okay ist, wenn ich erst zwischen halb fünf und fünf da bin. Kein Problem ;)

Dann hatte ich noch die Frage, ob es möglich wäre, das mein Bruder eine Nacht dort schlafen könnte... aber die Dame am Telefon meinte es wäre nicht möglich, da es nur 2-Bett Zimmer gibt und so... kein Plan...
Ich habe schon voll den Schreck bekommen... "Einzelzimmer bekommt man nur, wenn der medizinische Dienst das "ok" gibt. -.-
Wollte schon fast sagen "Nee, dann komm ich nicht"...
Das wäre ich auch wirklich nicht...
Aber dann hat die Dame noch mit der Internatsleitung telefoniert und dann hieß es "Sie haben ein 2-Bett Zimmer zur Einzelnutzung"... wie geeeil ist das denn? :D und mein Bruder darf eine Nacht dort schlafen! Wahnsinn. Manchmal habe ich echt verdammt Glück!!! Danke Danke Danke!!! Habe mich sogar etwas gefreut darüber... das machts mir echt leichter.. und mit diesem Telefonat war dann alles soweit geklärt...

Trotzdem machen die Regeln mir ziemlich Angst...
Aber was solls.. Regeln gehören halt im Leben dazu.. vielleicht wirds ja garnicht so schlimm...

Hoffe doch das alles nun gut wird... das ich da irgendwie zurecht komme, das ich die regelmäßigen Heimfahrten packe um meine Freundin und meinen Bruder zu sehen, denn das ist mir echt wichtig und das ich das berufliche nun auch endlich beginne und nächstes Jahr endlich ne Ausbildung machen kann.
Heute habe ich wieder so klare Vorstellungen... das ich ja doch eine "Erzieher" Ausbildung machen könnte... aber das bieten die im Berufsbildungswerk nicht an... Diese Sozialen Berufe werden da, warum auch immer, nur für gehörlose Menschen angeboten *Seufz*
Naja, nun erstmal schauen was kommt...

Morgen wird's erstmal noch richtig hart...
Das vorerst letzte Treffen mit meiner Freundin... und dann wird's Sonntag nochmal schlimm, weil dann mein Bruder nachhause fährt und ich erstmal alleine in Husum bin. Naja, alleine bin ich ja nicht direkt... aber schon, weil niemand "vertrautes" da ist.

So, ich werde mich sehr bald wieder melden........


Bis dann.

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Zuletzt aktualisiert: 2. August, 20:04

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